.de Domains für Auslandskunden

Bei DENIC handelt es sich um die zentrale Registrierstelle für alle .de Domains. Wer eine Website mit .de Domain besitzt und noch nie von DENIC gehört hat, hat nichts vergessen oder einen wichtigen Punkt in der Anmeldung übersehen. Die Meldung einer .de Domain an DENIC erfolgt meist im Hintergrund und muss vom Websitenbetreiber nicht manuell vorgenommen werden. Sobald die Anmeldung bei einem Provider, wie zum Beispiel 1&1, erfolgt ist, wird diese direkt an die DENIC übermittelt.  Bei der  DENIC handelt es sich um die deutsche Registrierstelle für die Domainendung .de, die den deutschen Domainnamensraum und damit eine Zugehörigkeit zu Deutschland repräsentiert. Deshalb fordert die DENIC, die Angabe eines administrativen Ansprechpartners aus Deutschland für jede .de Domain Registrierung.  Doch nicht nur deutsche Domaininhaber, sondern auch viele Webseitenbetreiber mit ausländischem Wohnsitz sind bei DENIC registriert.

Mit Treuhandservice eine .de Domain registrieren

Webdesign InfografikDa die Anmeldung bei DENIC einen deutschen Wohn- oder Geschäftssitz für eine .de Domain voraussetzt, greifen ausländische Website Betreiber auf einen Treuhandservice zurück. Dieser wird meist kostenlos geboten und bringt für den Kunden keinerlei Nachteile. Der Kunde selbst wird als Inhaber der Domain geführt, während der Treuhänder, sich bei der Domainregistration als Admin-C registriert zur Verfügungstellt.

Um Rechtsverstößen ausländischer Unternehmen vorzubeugen, hat der in Deutschland wohnhafte Admin-C bestimmte Rechte und Pflichten. Besonders sobald er Kenntnis über Rechtsverstöße in Punkto Domain-Inhalt oder Domain-Namensrecht erhält muss der Admin-C handeln und im zweifel gegenüber der DENIC von seiner Position als handlungsbevollmächtigter Admin-C zurücktreten.

Da der Treuhänder Eintrag für den Inhaber einer Domain keine Kosten verursacht und als Provider-Service, oft ohne großes Aufsehen, automatisch erfolgt, hat jeder ausländische Unternehmer die Möglichkeit auf eine der begehrten .de Domainendungen.  Die Anmeldung einer .de Domain durch ausländische Kunden klingt zeitaufwändig, ist in Wirklichkeit aber in Echtzeit und ohne die eigene Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt möglich. Der Interessent begibt sich auf die Suche nach seiner Wunschdomain und nutzt hierfür ein Angebot, welches alle weiteren Aufgaben direkt über den Treuhandservice anbietet. Allerdings sollten sich ausländische Interessenten auch vergewissern, dass der Treuhand-Service angeboten wird, um spätere Problemen mit der DENIC im Vorfeld auszuschließen.

Zwischen dem Domain Inhaber und dem Treuhandservice wird ein bindender Vertrag geschlossen, der Grundlage für die Domain-Registrierung ist. Die Option wird für Endkunden, als auch für Reseller angeboten. Die Forderung der DENIC nach einem inländischen administrativen Ansprechpartner ist für nationale Domain-Vergabestellen branchenüblich, sodass dieser Punkt auch von Deutschen Privatpersonen und Unternehmern die im Ausland zum Beispiel in Frankreich (mit der Domainendung .fr) eine Domain registrieren wollen.

Treuhand-Domains und das Namensrecht

Domains werden nach an Endkunden nach dem Prinzip: „First come first served“ – zu Deutsch: „Wer zu erst kommt, malt zuerst“ vergeben. Doch abgesehen vom Recht des Ersten spielen im Bereich der Domains häufig auch Namensrechte eine entscheidende Rolle. Beispielsweise können Markennamen, Städtenamen oder Namen Prominenter rechtlich geschützt sein, sodass sich ein besonderer Anspruch des Namensrecht-Inhabers auf eine Domain ergibt. In solchen Konstellationen haben Domaininhaber ohne entsprechendes Namensrecht, nach aktueller Rechtsprechung nahe zu sicher, das Nachsehen. Sie müssen Ihre Domain löschen oder abgeben und zudem häufig sogar noch teure Anwalts-Abmahnkosten tragen.

In manchen Fällen haben jedoch zwei Personen zeitgleich einen namensrechtlichen Anspruch auf eine Domain. Beispielsweise wenn zwei Personen den gleichen Nachnamen führen. Wie verhält es sich jedoch wenn eine der beiden Personen die Domain als erster jedoch mit Hilfe eines Treuhänders, der einen anderen Nachnamen führt registriert hat? Diese Frage war juristisch bis 2007 spannend und ungeklärt wurde jedoch von den Karlsruher Richtern, des Bundesgerichtshofs, höchstrichterlich geklärt. Auch dritte dürfen als Treuhänder für Namensträger dem Namen entsprechende Domains registrieren. Näheres zu Urteilen der umstrittenen Domainrechts-Fälle erfahren Sie hier.

Beispiele für Domainprovider mit Treuhandservice für .de Domains

Domainprovider mit Treuhandservice gibt für .de Domains gibt es viele.
Beispielsweise sind die folgenden zu nennen.

  • Die 1&1 Internet AG
  • Die united-domains AG
  • HostPapa

Fazit

Ausländische Website Betreiber erhalten durch den Treuhandservice die Möglichkeit .de Domains anzumelden. Da sowohl die Anmeldung und Registrierung, als auch die Verwaltung keinen Mehraufwand für den Domain Inhaber nach sich ziehen, hat sich die Treuhandschaft längst als gängige Praxis entwickelt. Für den Webseiten-Besucher bedeutet dies oft, dass er über die Identität und Herkunft des Homepage Betreibers nur im Impressum in Kenntnis gesetzt werden kann. Der (Trug)Schluss, dass jede .de Domain automatisch einen deutschen Betreiber eines Webshops aufzeigt, stellt sich als falsch heraus.